AGB


ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Angebotsgrundlage ist die VOB (B und C) in der jeweils gültigen Fassung. Der Kalkulation liegt das derzeit gültige Lohn- und Preisniveau (Lohn-, Material- und Entsorgungskosten) zugrunde. Als bauseitige, unentgeltliche Leistung setzen wir voraus:


  1. Stromanschluss 220/380 V in der Nähe des Arbeitsbereiches einschl. Stromlieferung,
  2. Wasseranschluss in der Nähe der Verbrauchsstelle einschl. Wasserlieferung,
  3. Mitbenutzung von Tagesunterkunft und Sanitäreinrichtungen, Hebezeugen, Bauaufzügen u. a., Aufstellfläche für unsere Baustelleneinrichtung, Zufahrtsmöglichkeit für LKW und Lieferfahrzeuge zum Arbeitsort,
  4. evtl. erforderliche Verkehrssperrungen,
  5. Schachtscheine für Erdarbeiten sowie Angaben über Leitungsführung bei Bohrarbeiten.


Das Angebot enthält keine Winterbaumaßnahmen sowie keine Schutzmaßnahmen und Gerüste, die über den Umfang von Nebenleistungen gemäß VOB/C hinausgehen, sofern sie nicht als Leistungspositionen im LV enthalten sind.

Die Bedingungen betreffend Mindesttemperatur sowie max. zulässiger Bauteilfeuchte entsprechend Herstellerangaben müssen gewährleistet sein. Für Beschichtungen enthält das Angebot Produkte in Farbtönen der Preisgruppe I, es wird von zusammenhängenden geschlossenen Flächen entspr. Mengenvordersatz ausgegangen. Die Materialverbrauchsmengen richten sich nach den Herstellerangaben. Bei Betonstemmarbeiten liegt der Kalkulation ein Beton max. B 25 (C 20 / 25) zugrunde.


Alle Preise sind Netto - Werte, denen in der Rechnung die gesetzliche Mehrwertsteuer zugerechnet wird. Die angegebenen Preise gelten unter der Voraussetzung einer ungehinderten Auftragsausführung in einem Zuge innerhalb der regulären Arbeitszeit bei freiem Zugang zum Arbeitsbereich. Zuschläge für Nacht-, Wochenendarbeit u. ä. werden nach Tarif vergütet. Kosten für Fremdüberwachung sind im Angebot nicht enthalten.

In sich geschlossene Teilleistungen werden auf Antrag abgenommen, insbesondere wenn ein nachfolgendes Schützen der Leistungen wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Vorschläge für alternative technische Lösungen sind durch den AG zu bestätigen und stellen keine Planungsleistung im Sinne der RiLi – SIB dar.

Rissbildung an Baukörpern, die auf Bauwerksbewegungen nach der Instandsetzung zurückzuführen sind, stellen keinen Gewährleistungsmangel dar.


Wir weisen darauf hin, dass bei Arbeiten (Beschichtungen, Rissinjektionen o. ä.) an Teilbereichen von Bauteilen diese Bereiche trotz Nacharbeit sichtbar bleiben (besonders bei Sichtbeton).

Wenn nicht an anderer Stelle im Angebot ausgewiesen, halten wir uns an unser Angebot 2 Monate gebunden. Gewährleistung gemäß VOB/B. Aus der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die sich aus uns nicht bekannten Einflüssen ergeben, wie z. B. nicht sichtbare Verunreinigungen an bauseits gestellten Flächen, Nichteignung vorgeschriebener Materialsysteme u. ä.


Ihnen als Auftraggeber steht es frei einen Fach-Planer Ihrer Wahl zu Rate zu ziehen. Wir schließen planerische Absichten und dessen Gewährleistungen aus.

Wir bitten dieses Angebot/Vorschlag von einem Fachplaner prüfen zu lassen. Auf Anfrage können wir eine Vermittlung zu einem Fachplaner herstellen.


Abrechnung und Zahlung

Als Zahlungsfrist werden vereinbart 18 Tage für Abschlagsrechnungen, 30 Tage für die Schlussrechnung. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Für Aufträge < 10.000 € wird auf einen Gewährleistungseinbehalt verzichtet.


Durch den AG zusätzlich beauftragte Leistungen werden mit folgenden Verrechnungssätzen in Rechnung gestellt:


Vorarbeiter: 46,00 € / h

Facharbeiter: 44,00 € / h

Zuschläge u. Auslösungen: gemäß Tarif
LKW-Transporte: 1,40 € / km
Kleintransporter: 0,60 € / km

weitere Geräte: entspr. den marktüblichen Mietsätzen.


Leistungen von Materiallieferanten und Subunternehmern - soweit sie sich auf Anweisung des Auftraggebers zusätzlich ergeben - werden mit einem Zuschlag von 12 % bzw. bei Kleinmengen von 15 % in Rechnung gestellt.


Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Die STL Böden+Design GmbH, An der Försterei 1a, 01458 Ottendorf-Okrilla, Geschäftsführer Herr Steffen Lorenz, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.


Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.


Wir speichern Angebote, Aufträge, Rechnungen, Schriftwechsel zum Zweck der Kundeninformation, die nur wir als Firma nutzen.


Abgeschlossene Aufträge in Papierform müssen aus steuerlichen Gründen 10 Jahre aufgehoben werden. Diese werden schon aus Kapazitätsgründen nach 10 Jahren vorschriftsmäßig durch eine Fachfirma geheckselt und entsorgt.


Die elektronischen Stammdaten werden ab 10 Jahren gelöscht, sobald sie dies wünschen oder für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.


Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Dies können Sie ganz einfach per Email an uns senden: post@stl-dresden.com


Ust.-ID: DE262713922

HRB: 27219

Gerichtsstand: Dresden


Die STL Böden+Design GmbH, hat eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetztes (EStG)


STL Böden+Design GmbH

An der Försterei 1a

01458 Ottendorf-Okrilla


Telefon: 035205-709870

Fax: 035205-709869

Email: post@stl-dresden.com

Homepage: www.stl-dresden.com

GF Steffen Lorenz



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